Allgemeine Geschäftsbedingungen


der The Quota House GmbH, Hannoveranerweg 7, 65812 Bad Soden am Taunus („Wir“, „Anbieter“)

 

1.   Geltungsbereich 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Vertragsabschlüsse, die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande kommen, gleich ob über unsere Internetseite, auf Vermittlung durch einen Drittanbieter, durch den Nutzer direkt oder im Rahmen einer Vertretung. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen Anwendung. Diese AGB finden auch Anwendung im Verhältnis zwischen uns und Anbietern, die unser Angebot auf eigenen elektronischen Diensten anbieten. 

 

2.   Zustandekommen eines Vertrages

2.1.  Registrierung 

Wir betreiben eine Online-Plattform zum sog. Pooling (Ankauf und gebündelte Vermarktung) der Treibhausgasminderungsquote (“THG-Quote”). Das Geschäft des Anbieters beruht damit auf der am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Fassung der 38. BImSchV. 

Halter von reinen Elektrofahrzeugen (BEV), gleich ob diese Verbraucher oder Unternehmer sind (nachfolgend “Nutzer”), können auf der Internetseite www.thequotahouse.de, nachfolgend “Plattform”, oder auf Seiten von Drittanbietern, soweit diese die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbeziehen, ihre Fahrzeuge zunächst registrieren und die vom Fahrzeug generierte THG-Quote für die ausgewählte Anzahl von Kalenderjahren an den Anbieter abtreten (nachstehend das „Angebot The Quota House“). 

Der Nutzer beauftragt in diesem Zusammenhang unter den nachstehenden Bedingungen den Anbieter mit der Vermarktung der für sein Elektrofahrzeug zutreffenden THG-Quote. Zug-um-Zug erhält der Nutzer vom Anbieter eine Vergütung unter den nachfolgend definierten Bedingungen ausbezahlt. 

Alle auf der Plattform oder auf Internetseiten Dritter, die auf dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen Bezug nehmen, aufgeführten Angebote sind freibleibend und kein Angebot im Rechtssinne. 

Um einen Vertragsabschluss zur Nutzung des Angebotes The Quota House nutzen zu können, ist zunächst eine Registrierung notwendig. Diese kann über die Plattform erfolgen oder bei Drittanbietern, die auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nehmen. Die Registrierung erfolgt unter den folgenden Voraussetzungen: 

      Als Nutzer registrieren können sich alle Personen, also Verbraucher, nachfolgend “Privatnutzer”, und Unternehmer, nachfolgend “Firmennutzer”. 

      Der Anbieter bietet seine Dienste und den Vertragsabschluss nur voll geschäftsfähigen natürliche Personen an. Zur Registrierung als Privatnutzer berechtigt ist daher nur jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland hat. 

      Im Fall von Firmennutzern ist zur Registrierung als Firmennutzer nur berechtigt, wer eine juristische Person oder Unternehmen im Sinne von § 14 BGB mit einem Sitz in Deutschland ist. Hierbei muss beim Registrierungsprozess zusätzlich der Name der Firma sowie des gesetzlichen Vertreters angegeben werden. Die im Namen des Firmennutzers handelnde Person muss eine entsprechende gewerblich genutzte Firmen-Emailadresse verwenden. Die im Namen des Firmennutzers handelnde Person versichert mit der Registrierung, berechtigt zu sein, für den Firmennutzer handeln zu dürfen (Firmennutzer und Privatnutzer werden gleichermaßen als „Nutzer“ bezeichnet). 

      Der Nutzer ist nicht berechtigt, sich mehrfach mit unterschiedlichen persönlichen Daten zu registrieren, gleich ob als Privatnutzer, Firmennutzer oder im Falle einer Kombination. 

      Der Nutzer hat bei seiner Registrierung auf der Plattform für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben Sorge zu tragen. Der Nutzer ist zu jeder Zeit dazu verpflichtet, dem Anbieter etwaige Änderungen seiner Daten (insbesondere der Kontodaten) unverzüglich per E-Mail (support@thequotahouse.de) mitzuteilen. 

      Die bloße Darstellung der Leistungen des Anbieters auf der Plattform stellt noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die bloße Registrierung begründet keinen Vertragsabschluss. Sie ist zudem kostenfrei.

      Die Registrierung eines Nutzers auf der Plattform erfolgt durch die Eingabe der Daten des Nutzers in ein Online-Formular (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontodaten, etc.). Die Registrierung kann nur erfolgen, wenn der Nutzer durch Markieren des Feldes „Ich stimme den AGB der The Quota House GmbH zu“ bestätigt, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie inhaltlich akzeptiert. Durch das Absenden des Online-Formulars gibt der Nutzer ein Angebot auf Vertragsabschluss gegenüber dem Anbieter ab. 

      Sind die vorangestellten Bedingungen umgesetzt, wird der Anbieter die Registrierung per E-Mail an den Nutzer bestätigen. Erst mit dem Eingang der Bestätigung des Anbieters kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer auf der Basis dieser AGB zustande. Der Anbieter räumt dem Nutzer schon vor dem Eingang der Bestätigung die Möglichkeit ein, Fahrzeuge – wie nachstehend geregelt – anzumelden. 

 

Durch den Abschluss des Vertrages berechtigt der Nutzer den Anbieter im Wege der Abtretung, die ihm übertragene die THG-Quote (Ziff. 2.2. und 3) im eigenen Namen aus abgetretenem Recht und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten.

 

2.2.  Anmeldung eines BEV

Der Nutzer muss bereits während des Registrierungsprozesses (Ziffer 2.1.) sein BEV nach Maßgabe dieser Ziffer. 2.2. anmelden und dadurch die THG-Quote Elektrofahrzeugen an den Anbieter übertragen (Ziffer 3). Auch in diesem Fall kommt ein Vertrag unter der Bedingung zustande, dass die schriftliche Bestätigung vorgelegt wird. 

Der Nutzer kann sein BEV anmelden, indem er folgende Schritte durchführt: 

–    Registrierung auf der Plattform www.thequotahouse.de starten.

–    Hochladen eines Fotos oder Scan von der Vordereite der Zulassungsbescheinigung Teil I des Elektrofahrzeugs gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1528) geändert worden ist (nachfolgend „Fahrzeugschein“) auf der Plattform. Der Anbieter hält hierfür eine Hochladefunktion auf der Plattform bereit, welche alle gängigen Formate unterstützt.

–    Der Nutzer kann über diesen Schritt bis zu fünf BEV (als Privatkunde) auf der Plattform anmelden. Firmenkunden haben die Möglichkeit 500 BEV pro Anmeldezeitraum hochzuladen. Weitere BEV können mit Absprache des Anbieters hochgeladen werden. 

 

Die Anmeldung eines BEV kann gleichwohl nur angemeldet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

1.   Im Fahrzeugschein des BEV ist bei der Kraftstoffart (Feld P.3) „Elektro“ und der Kraftstoffcode (Feld 10) Code “0004“ ausgewiesen; 

2.   Der Nutzer ist auf dem Fahrzeugschein als Halter des Elektrofahrzeugs ausgewiesen. 

3.   Der Nutzer versichert mit Abschluss dieser Schritte, dass er im Rahmen der Anmeldung sämtliche Daten nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß angibt und die Daten in keinerlei Weise verfälscht oder manipuliert worden sind. Sollte ein Nutzer bewusst und vorsätzlich falsche Angaben machen und dem Anbieter entstehen hierdurch Schäden, so ist der Nutzer zu Schadensersatz gegenüber dem Anbieter verpflichtet. 

4.   Der Anbieter überprüft anschließend den Fahrzeugschein sowie die Daten des Nutzers und verschickt im Falle einer positiven Prüfung eine Bestätigung der Anmeldung des Elektrofahrzeugs an den Nutzer. 

5.   Der Nutzer ist verpflichtet, die THG-Quote eines angemeldeten Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraum weder an einen Dritten zu verkaufen noch das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an einen Dritten abzutreten. Der Nutzer versichert bereits vorab, dass dies nicht erfolgt ist. 

6.   Der Nutzer ist verpflichtet, sollte er nicht mehr Halter eines auf der Plattform angemeldeten BEV sein, dies dem Anbieter formlos schriftlich mitzuteilen (support@thequotahouse.de). Die abgetretene THG-Quote bleibt bis zum Tag der Ummeldung i.S.v. Ziff. 3 Ziff. 1 bei dem Anbieter. 

 

3.   Abtretung und Laufzeit 

Durch die Anmeldung des BEV tritt der Nutzer sein Recht zur Vermarktung der THG-Quote des betreffenden Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraum (siehe nachstehend unter a, b und c) an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung unter der Bedingung an, dass die unter Ziff. 2, 2.1. und 2.2. genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Abtretungszeitraum ist abhängig von dem Zeitpunkt der Anmeldung des Elektrofahrzeugs und den bei der Anmeldung ausgewählten Anzahl abgetretener Jahre. 

Ab dem 01.01.22 gilt folgendes: Falls das Fahrzeug im laufenden Kalenderjahr zugelassen wurde, beginnt der Abtretungszeitraum abweichend am 1. des Monats der Zulassung. Der Abtretungszeitraum endet gemäß der bei der Anmeldung ausgewählten Anzahl abgetretener Jahre wie folgt: 

      Bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr mit Ablauf des laufenden Kalenderjahres. (31.12.2023)

      Bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit Ablauf des darauffolgenden Kalenderjahres. (31.12.2024)

      Bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren mit Ablauf des übernächsten Kalenderjahres. (31.12.2025)

 

Der Nutzer ist verpflichtet, die THG-Quote eines angemeldeten Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraum weder an einen Dritten abzutreten noch das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an einen Dritten abzutreten. Der Nutzer versichert, dass dies nicht erfolgt ist. Mit Ablauf des Abtretungszeitraumes wird das angemeldete Fahrzeug automatisch deaktiviert.

Mit der Abtretung stimmt der Nutzer der notwendigen Anmeldung der abgetretenen THQ-Quote sowohl beim Umweltbundesamt als auch der Anmeldung und Anträgen bei sonstigen Behörden, und der Übermittlung des Fahrzeugscheins sowie der Daten des Nutzers an entsprechende Dritte ausdrücklich zu. 

Der Abtretungszeitraum eines aktiven Fahrzeuges kann vom Nutzer jederzeit um ein weiteres Jahr verlängert werden (nachfolgend „Verlängerung“). Diese erfolgt entweder durch: 

      das erneute Hochladen des Fahrzeugscheines; oder 

      durch die Bestätigung des Nutzers, dass der bestehende Fahrzeugschein unverändert und weiterhin gültig ist. 

 

4.   Tarife (Vergütung)

4.1.  Tarifgestaltung: „Fix-Flex“

Der Anbieter nutzt ein „Fix-Flex“ Tarifmodell, welches dem Nutzer eine Mindestauszahlung zusichert und bei Schwankungen ins positive beteiligt, allerdings den Nutzer vor fallenden Quotenpreisen schützt. Die Provision die der Anbieter maximal für seinen Pooling-Service sowie das Betreiben der Online-Plattform erhebt beträgt 10 % des Verkaufserlöses. Die zum Registrierungszeitpunktes abgeschlossenen Konditionen gelten vorbehaltlich für das erste Jahr des Abtretungszeitraumes. Eine Anpassung der Folgejahre erfolgt lediglich, wenn eine der Fälle, siehe 4.2 eintritt. Der Anbieter wird hierzu rechtzeitig, nach Bekanntgabe durch die zuständige Behörde, informieren.

 

4.2.  Allgemeines zu den Tarifbestimmungen

Der Nutzer erhält für jedes bestätigte E-Fahrzeug, sowie Ladepunkte ein jährliches Entgelt für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe der zum Anmeldungszeitpunkt geltenden Konditionen. Diese werden in der Auftragsbestätigung/Registrierungsbestätigung gesondert ausgewiesen.

Die Höhe des Entgelts bestimmt sich nach der gewählten Auszahlungsoption. Soweit der Nutzer sich für eine mehrjährige Vertragslaufzeit entschieden hat, ist der Umfang der Auszahlung im ersten Jahr nicht maßgebend für den Umfang der weiteren Auszahlungen in den Folgejahren. Der Umfang der Auszahlung wird rechtzeitig bekanntgegeben (siehe 4.1.). 

Zur Auszahlung der Vergütung, „Fix-Flex Tarif“ (siehe 4.1), kommt es nur nach einer positiven Bestätigung durch die zuständige Stelle (Umweltbundesamt) im Sinne von § 8 Abs. 2 38BImSchV und Verkauf der Quote, spätestens 16 Wochen nach Anmeldung und vollständiger Übermittlung der notwendigen Dokumente. Soweit es aus von der Seite des Umweltbundesamts zu Verzögerungen kommt, hat der Anbieter darauf keinen Einfluss. Sollte dieser Fall eintreten, wird das Entgelt erst nach Behebung der Verzögerung fällig. Da der Anbieter keinen Einfluss auf die behördliche Arbeitsweise hat, hat der Anbieter mögliche Schäden, die durch die behördliche Verzögerung entstehen, nicht zu vertreten.        

Sollte sich der Verkaufserlös der THG-Quote aufgrund der Marktsituation, Gesetzesänderungen, Quotenanrechnungsänderungen insbesondere der gesetzlich vorgeschriebenen Erzeugung von Strom und dessen prozentualen Aufteilung nach Energieträgern (Strommix), Lieferengpässen, Krieg (z.B. weitere Eskalationen des Ukrainekriegs), unvorhergesehenen Ereignissen oder vergleichbaren Gründen verändern, ist der Anbieter zur Anpassung der Auszahlung (sowohl zur Erhöhung und Herabsetzung) für die Übertragung der Rechte in einer für die Beteiligten angemessener Art und Weise berechtigt. 

 

4.3.  Tarifgestaltung: „Fix“

Der Anbieter kann alternativ auch ein „Fix“ Tarifmodell nutzen, welches die exakte Höhe der Auszahlung bei Tarifabschluss definiert. Ein solcher Tarif schützt Nutzer vor schwankenden Preisen am Quotenmarkt. Die zum Registrierungszeitpunktes abgeschlossenen Konditionen gelten vorbehaltlich für das erste Jahr des Abtretungszeitraumes. Eine Anpassung der Folgejahre erfolgt lediglich, wenn eine der Fälle, siehe 4.2 eintritt. Der Anbieter wird hierzu rechtzeitig, nach Bekanntgabe durch die zuständige Behörde, informieren.

 

4.4.  Auszahlungsoption: Spenden

Der Nutzer hat die Möglichkeit neben der Vollauszahlung einen Teil seiner Auszahlung für den Naturschutz zu spenden. Die Spenden werden über renommierte Organisationen weitergeleitet, welche die Mittelverteilung koordinieren. Die Auswahl der Organisation/Projekts erfolgt durch den Anbieter. Der bei der Registrierung festgelegte Anteil ist zweckgebunden und kann nur für Spenden im Sinne der Option verwendet werden. Der Nutzer wird nach der erfolgreichen Spende darüber informiert, welches Projekt/Organisation unterstützt wurde.

 

4.5.  Auszahlungsoption: Ladeinfrastruktur

Der Nutzer hat die Möglichkeit neben der Vollauszahlung einen Teil seiner Auszahlung in den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu spenden. Der Nutzer erhält keine Vergütung für etwaige zukünftige Erträge und hat keinen Einfluss auf den Standort des Ladepunktes oder technische Spezifikationen. Dem Nutzer wird nach erfolgreicher Inbetriebnahme mittgeteilt welcher Standort gefördert wurde. Sollten keine Projekte die bereitgestellten Mittel des Nutzers abrufen so ist der dafür vorgesehene Anteil bis zum Ende des Kalenderjahres auszuzahlen.

 

5.   Zahlung an den Nutzer 

Der Anbieter wird dem Nutzer als Gegenleistung für die vorbeschriebene Abtretung eine Vergütung nach den folgenden Bestimmungen bezahlen (“Vergütung”). Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, ist eine Auszahlung generell erst möglich, wenn das Widerrufsrecht abgelaufen ist. 

Sobald die an den Anbieter abgetretene THG-Quote für ein angemeldetes BEV durch den Anbieter verkauft wird und die Zahlung des Kaufpreises auf dem Konto des Anbieters eingegangen ist, steht dem Nutzer ein Anspruch auf eine Vergütung zu. Die Höhe der Vergütung wird bei der Anmeldung, Verlängerung oder Reaktivierung des Elektrofahrzeuges im Einzelfall oder nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen ermittelt. 

Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein die THG-Quote zu verkaufen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf eine Vergütung. 

Die Höhe der tatsächlichen Vergütung hängt wie folgt vom Verkaufspreis der THG-Quote und der bei der Anmeldung des Elektrofahrzeuges vereinbarten Vergütung ab: 

      „Fix-Flex“-Tarif: Liegt der Verkaufspreis der THG-Quote über der vereinbarten Mindestvergütung liegt, so steht dem Nutzer diese abzüglich der vertraglich festgelegten Provision i.H.v. maximal 10 % Prozent zu.

      „Fix“-Tarif: Der Verkaufspreis, bei normalen Marktbewegungen“ hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung an den Nutzer. 

      In extremen Marktsituationen können erhebliche Schwankungen im Quotenmarkt vorkommen. Sollte es zu solchen negativen Schwankungen kommen hat der Nutzer die Wahl zwischen einer verminderten Gesamtauszahlung oder den Auszahlungszeitpunkt zu verschieben bis maximal zum Ende des Handelszeitraums der Quote zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Konditionen.

 

Der Vergütungsanspruch des Nutzers wird 4 Wochen nach Zahlungseingang der THG-Quote auf dem Konto des Anbieters fällig. Der Anbieter wird hierüber informieren. 

Der vom Anbieter erzielte Verkaufserlös muss dem Nutzer nur bekannt gegeben werden, wenn dieser niedriger als die vereinbarte Vergütung ist. Eine Angabe generelle Angabe des Verkaufserlöses im Rahmen des „Fix-Flex“-Tarifs findet freiwillig statt. In anderen Tarifmodellen ist dies nicht vorgesehen. 

Auszahlungen werden unter Verwendung der vom Nutzer hinterlegten Auszahlungsmethode geleistet. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten und ist entsprechend nicht haftbar bei fehlerhafter Eingabe dieser durch den Nutzer. Bei Änderungen verpflichtet sich der Nutzer diese formlos schriftlich mittzuteilen (support@thequotahouse.de).

Bestehen Zweifel an der Identität des Nutzers oder Zweifel an der Echtheit der hochgeladenen Dokumente, ist der Anbieter dazu berechtigt die Auszahlung zu verweigern, bis die Zweifel beseitigt sind.

 

6.   Freunde-werben-Freunde 

Der Anbieter bietet den Nutzern an, bei Dritten für das Angebot des Anbieters zu werben (“Freundschaftswerbung”). Voraussetzung hierfür ist ein Vertragsabschluss zwischen dem Anbieter und dem Nutzer (gem. Ziff. 2 dieser AGB). Im Anschluss an die Anmeldung erhält der Nutzer einen individuell generierten personalisierten Link, welchen der Nutzer mit beliebig vielen Dritten teilen kann. Ein Nutzer darf so viele Dritte als Nutzer werben, wie er möchte. Ein Dritter gilt als erfolgreich durch den Nutzer geworben, sofern folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 

      Der Geworbene hat über den Einladungslink einen Vertrag mit dem Anbieter nach Maßgabe der Ziff. 2 abgeschlossen. Wenn der Vertragsschluss nicht über den Einladungslink des werbenden Nutzers erfolgt, kann keine Zuordnung des Vertragsschlusses zum werbenden Nutzer mehr vorgenommen werden. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich. 

      Der Geworbene lebt nicht im selben Haushalt wie der Nutzer.

      Der Geworbene ist eingetragener Halter des Fahrzeugs. 

      Die THG-Quote des angemeldeten Elektrofahrzeugs des Freundes ist durch den Anbieter an Dritte vermarktet worden. 

Für jede erfolgreich abgeschlossen Freundschaftswerbung hat der Nutzer gegen den Anbieter Anspruch auf Zahlung eines Bonus. Die Höhe des Bonus ist variabel und ergibt sich aus den Angaben auf der Plattform im Zeitpunkt der Registrierung des Geworbenen. Die Auszahlung des Bonus erfolgt nach Maßgabe der Ziff. 5 zusammen mit der nächsten Auszahlung der THG-Prämie des Nutzers. 

Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot zur Durchführung einer Freundschaftswerbung jederzeit zu beenden. Sofern ein Geworbener im Zeitpunkt der Beendigung des Programms bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, entsteht der Anspruch auf Auszahlung des Bonus auch dann, wenn die Freundschaftswerbung erst nach Beendigung des Programms vollständig abgeschlossen wurde. 

Der Anbieter ist außerdem dazu berechtigt, den Bonus auf Grundlage einer durchgeführten Freundschaftswerbung nicht gutzuschreiben und/oder den Account des Nutzers zu sperren, wenn dieser gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt oder der Verdacht besteht, dass der Nutzer sich selbst gegenüber Freundschaftswerbung betreibt, den Einladungslink für Zwecke nutzt, die nicht in diesen AGB als Freundschaftswerbung bezeichnet werden oder Fake-Accounts nutzt. 

Ist ein Vertrag nach Maßgabe dieser AGB durch die Vermittlung eines Unternehmers – insbesondere eines Autohauses – zustande gekommen, erteilen Sie uns das Recht, diesem zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages die FIN-Nummer Ihres Fahrzeuges, ohne einen Zusammenhang zu Ihren personenbezogenen Daten zu übermitteln. 

 

7.   Vertragsbeendigung 

Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen in Textform kündigen. Die Kündigung ist an die im Impressum angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse (support@thequotahouse.de) zu richten. Eine Kündigung in Textform ist ausreichend. Die Kündigung wird nach Eingang einer Kündigung erst wirksam, sobald der Abtretungszeitraum (i.S.v. Ziff. 3) aller angemeldeten Fahrzeuge des Nutzers abgelaufen ist. Das gekündigte Fahrzeug wird nach Ablauf des Abtretungszeitraumes aus den Stammdaten des Nutzers deaktiviert und nach gesetzlichen Verjährungsfristen gelöscht. Eine Verlängerung oder Reaktivierung des gekündigten Fahrzeugs ist nur unter erneuter Zusendung der ZB 1 möglich oder der Nutzer kann das Fahrzeug erneut nach Maßgabe der Ziff. 2 auf der Plattform anmelden.

Beträgt der vereinbarte Abtretungszeitraum 3 Jahre oder länger, steht dem Nutzer vor dem Ende des zweiten Jahres ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des zweiten Jahres zu. Das Sonderkündigungsrecht ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende auszuüben. Für diesen Fall wird die Kündigung zum Ende des zweiten Vertragsjahres wirksam und nicht erst zum Ende des vereinbarten Abtretungszeitraumes. 

Der Nutzer kann eine einmal übermittelte die Kündigungserklärung jederzeit bis zum Zeitpunkt der Wirkung der Kündigung in Textform zurücknehmen.

Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Jahres ordentlich zu kündigen. Im Falle einer Kündigung endet das Vertragsverhältnis zum Ablauf der Kündigungsfrist. 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt auf Anbieterseite insbesondere vor wenn: 

      Der Nutzer sich mehr als einmal auf der Plattform registriert. 

      Der Nutzer gegen den Inhalt dieser AGB verstößt. 

      Der Nutzer die THG-Quote an andere Parteien überträgt. 

Beim Inkrafttreten der Kündigung ist der Anbieter berechtigt, alle Daten des Nutzers zu löschen, sofern diese nicht für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke benötigt werden. 

 

8.     Schadensersatzhaftung 

Für eine Haftung von aus auf Schadensersatz geltend unbeschadet der gesetzlichen Regelungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen: 

Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. 

Sofern wir gemäß Absatz 1 für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen rechnen mussten. 

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten nicht, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder wenn solche Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder für gesetzliche Ansprüche. 

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen

 

9.   Datenschutz 

Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten unserer Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der bei uns online abrufbaren Datenschutzerklärung Sie erhalten jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. 

Sie stimmen zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer oder telefonischer Form erfolgen kann. Kommunikation außerhalb des der ordentlichen Abwicklung (zum Beispiel Newsletter) muss bei der Registrierung ausdrücklich zugestimmt werden. Die Zustimmung kann jederzeit formlos per E-Mail an (support@thequotahouse.de) widerrufen werden.

 

10. Alternative Streitbeilegung 

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

11.   Vertragssprache/Speicherung des Bestelltextes 

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Bestelltext wird bei uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. 

 

12.   Anwendbares Recht 

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Vorschriften des Deutschen Internationalen Privatrechts. 

 

13.   Sonstiges 

Der Anbieter kann diese AGB jederzeit nach einer Vorankündigung spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten ändern. Die Ankündigung ist in Textform zu übermitteln. Dies gilt nicht für Änderungen der Vergütung, Hauptleistungspflichten, Laufzeit des Vertrags sowie Regelungen zur Kündigung.

Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Anbieter besonders hinweisen. 

Der Nutzer kann den Vertrag fristlos zu dem in der Vorankündigung genannten Änderungsdatum kündigen. 

Diese AGB finden auch Anwendung, wenn der Nutzer auf den Auszahlungsbetrag ganz oder teilweise verzichtet. 

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommende Ersatzregelung treffen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. 

 

 

Ende der AGB Stand März 2023