Auszahlung der THG-Quote
Wann erhalte ich meine jährliche THG-Quote Auszahlung?
Aktuell sammeln wir die Anträge bis zum 31. eines jeden Monates (unter Berücksichtigung der Widerrufsfrist) und reichen diese, jeweils einen Werktag später bei den Behörden ein.
Bitte beachte: Der Auszahlungszeitpunkt kann leider nicht seriös festgeschrieben werden. Aufgrund des aktuellen Andrangs sowie der neuen Strukturen bei den Behörden rechnen wir mit einer Rückmeldung nach 12-16 Wochen nach Einreichung. Leider haben wir auf diese Bearbeitungszeit keinen Einfluss, Rückfragen kannst du gerne per E-Mail an support@thequotahouse.de stellen.
Nach der erfolgreichen Zertifizierung versuchen wir so schnell wie möglich deine THG-Quote zu vermarkten. Dies kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.
Wir wollen, dass du so schnell wie möglich deine Auszahlung erhältst und können Dir aufgrund vollständig digitaler Prozesse einen kurzen Bearbeitungszeitraum versprechen.
Muss die Auszahlung der THG-Quote versteuert werden?
Der Punkt der Besteuerung von Prämien aus der veräußerung der THG-Prämie verweisen wir auf die Veröffentlichung des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz, die der bundeseinheitlich abgestimmten Verwaltungsauffassung entspricht, folgendes:
Bei dem Erhalt von THG-Prämien für eFahrzeuge aus dem Privatvermögen handelt es sich um nicht steuerbare Leistungen. Diese Prämien unterliegen daher nicht der Einkommensteuer. Sofern das eFahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, stellen die THG-Prämien bei der ertragsteuerlichen Beurteilung Betriebseinnahmen dar.
Bitte beachte: Steuererklärungen sind individuell und wir nehmen keine steuerliche Beratung vor. Bei Fragen/Informationsbedarf zu diesem Thema kontaktiere bitte direkt deinen Steuerberater um eine verlässliche Antwort zu erhalten.