Voraussetzungen für den Halter
In diesem Teil des Quota Lexikons geht es um die Voraussetzung für den Halter, Besitzer oder Leasingnehmer um für sein Auto die THG-Quote erfolgreich zu beantragen.
Ich habe ein Leasingfahrzeug, kann ich meine THG-Quote bei euch registrieren?
Ja, wenn du der Halter des Fahrzeugs und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB I bzw. Fahrzeugschein) eingetragen bist. Üblicherweise wird hier der Leasingnehmer eingetragen, es kann aber auch vorkommen, dass die Leasinggesellschaft eingetragen ist. In letzterem Fall kontaktiere diese bitte für weitere Informationen. Dies handhabt jede Leasinggesellschaft anders.
Ich fahre ein E-Auto, bin aber nicht der Halter - kann ich die THG-Quote trotzdem geltend machen?
Nein, leider können nur Fahrzeughalter die Auszahlung der Prämie bei uns beantragen.
Kann ich mich als Unternehmen bei euch registrieren?
Ja, du kannst dich als Unternehmen bei uns registrieren und genauso wie Privatpersonen den Bonus nutzen. Bitte nutze hierzu die Anmeldefunktion für Firmen & Flottenbetreiber. Gerne kannst du uns auch eine Nachricht schreiben und wir klären alle möglichen Fragen und den Ablauf persönlich. Als Firmenkunde, der zur Umsatzsteuer verpflichtet ist, erhältst du die angegebenen Prämien zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Selbstverständlich bekommst du eine, auf dein Unternehmen, ausgestellte Gutschrift. Mehr dazu findest du auf der Quota Lexikon Seite: THG-Quote für Firmen und Flotten
Muss ich während des gesamten Jahres Halter des Fahrzeugs sein um die THG-Quote bei euch geltend zu machen?
Nein, es ist ausreichend, wenn du einen Tag im Jahr Halter des Fahrzeuges, zum Zeitpunkt an dem du deine Unterlagen bei uns einreichst, bist. Allerdings kann es sein dass dein Vorbesitzer die THG-Quote schon für das Jahr beantragt hat.
Bitte beachte: Bei uns kannst du nur bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres deinen Antrag stellen. Bei einer nachträglichen Registrierung deines Fahrzeugs könnte sonst eine Vermarktung nicht sichergestellt werden.
Brauche ich eine Wallbox oder private Ladesäule? Muss ich meinen verbrauchten Storm und die gefahrenen Kilometer nachweisen?
Nein, du brauchst keine private Wallbox besitzen, um den THG-Bonus zu beantragen. Es muss allerdings ein Ladepunkt zur Verfügung stehen. Dies kann aber auch eine haushaltsübliche Steckdose sein. Eine Nutzung dieses Ladepunktes muss nicht nachgewiesen werden. Deine eingesparten Emissionen werden auf Basis des, jeweils aktuellen, Schätzwertes des Umweltbundesamtes beantragt.
Bitte beachte: Es erfolgt keine Anpassung aufgrund der tatsächlich gefahrenen Kilometer oder des verbrauchten Stromes.